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Lars Niermann
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Polizeibericht

Schwerpunktkontrollen: Mann mit drei gefälschten Führerscheinen unterwegs

Bei den Kontrollen wurde auch dieser Lastwagen überprüft.
Foto: Polizei Minden-Lübbecke

Bei den Kontrollen wurde auch dieser Lastwagen überprüft. Foto: Polizei Minden-Lübbecke

Minden (ots) - (TB) Im Zuge einer intensiven Verkehrsüberwachung stellten die hiesigen Beamten sowie der unterstützenden Bereitschaftspolizei am Montag im Mindener Stadtgebiet eine Vielzahl an Verstößen fest. Insgesamt schrieben die Einsatzkräfte sechs Strafanzeigen, 27 Ordnungswidrigkeiten u.a. wegen Handynutzung, Ladungssicherung sowie Rotlichtverstößen. Zudem erhoben die Polizisten 12 Verwarngelder.

Gegen 10.00 Uhr wurde ein 34-Jähriger auf der Ringstraße mit seinem Wagen angehalten. Er hatte zuvor das Rotlicht einer Ampel missachtet. Bei der Kontrolle wies sich der Mindener mit einem gefälschten Führerschein aus. Auf Vorhalt holte er einen weiteren Führerschein aus seiner Hosentasche, so nach dem Motto, "Dann können wir auch diesen nehmen, wenn der andere nicht zählt!" Aber auch dieser Führerschein wies Fälschungsmerkmale auf. Bei der anschließenden Durchsuchung des Mannes wurde noch ein dritter gefälschter Führerschein aufgefunden. Alle drei Führerscheine wurden sichergestellt und ein Verfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung und Verwendung falscher amtlicher Ausweise eingeleitet.

Zuvor befuhr ein Mindener mit seinem Elektrokleinstfahrzeug (EKF) entlang des Radweges im Bereich Ringstraße und Melittastraße. An seinem Fahrzeug waren keine Kennzeichen angebracht. Im Rahmen der Kontrolle ergab sich der Verdacht, dass der 32-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand, was mittels eines Drogenvortests bestätigt wurde. Es folgte eine Blutprobe.

Bei der Überprüfung eines Gefahrgutlastwagens deckten die Einsatzkräfte gravierende Ladungssicherungsmängel auf. Zudem war beim Lkw der TÜV abgelaufen. Dem Mann aus Rheine wurde zunächst die Weiterfahrt untersagt. Nachdem die Ladung ergänzend gesichert wurde, konnte der 52-Jährige seine Fahrt fortsetzen. Auf den Fahrer kommt nun ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro und dem Unternehmen von 800 Euro zu.

Eine 40-Jährige wurde infolge eines Handyverstoßes angehalten. Die Mindenerin gab zunächst an, dass sie ihren Führerschein vergessen habe. Die Daten, die sie für die Überprüfung mündlich angab, erschienen dem einschreitenden Beamten aber nicht schlüssig. Im Rahmen ihrer Identifizierung auf der Mindener Polizeiwache konnten die Polizisten ihre wahre Identität ermitteln. Die falschen Personalien hatte sie angegebene, weil sie keine Fahrerlaubnis mehr hatte.

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